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Stadtrecht

Stadtrecht

Das Stadtrecht in Deutschland wurde vom lateinischen (und dieses vom römischen Recht) abgeleitet. Im Mittelalter - also ab dem 10. Jahrhundert - bildete sich das „Heilige Römische Reich“. Der Zusatz „deutscher Nation“ kam etwa 400 Jahre später dazu.

Verliehen wurde das Privileg des Stadtrechts vom Kaiser oder Landesherrn. Es beinhaltete die Möglichkeit, eigene Regeln und Gesetze zu erlassen. So war das deutsche Stadtrecht nicht einheitlich, das Magdeburger Stadtrecht zum Beispiel wurde von vielen Osteuropäischen Ansiedlungen übernommen. Eine Übersicht der zum westfälischen Stadtrecht gehörenden Städte finden Sie hier.

Eine Stadt entstand häufig im Umfeld einer Burg, eines Klosters oder einer Kirche. Die ansässig gewordenen Handwerker und Kaufleute konnten durch eine Stadtmauer vor den damals häufig auftretenden kriegerischen Auseinandersetzungen geschützt werden. Meistens entwickelte sich eine Stadt aber aus einem verkehrsgünstig gelegenen Marktflecken.

Stadtrecht beinhaltete das Marktrecht. Der Markt zog viele Händler und Kaufwillige an, aber auch Spielleute und Gaukler, Taschendiebe und andere zweilichtige Gestalten. Ein Markt brachte Geld in die Stadt. Weitere Merkmale: Recht auf Selbstverwaltung, Freiheit der Bürger, Recht auf Besteuerung, Münzrecht, Recht auf eigene Gerichtsbarkeit und Zollrecht, Recht zur Einfriedung und Verteidigung sowie die Aufhebung der Leibeigenschaft.

Einfache Bauern hatten normalerweise keine eigenes Land, sondern lebten unfrei unter dem Schutz des Grundherrn und musste dafür regelmäßig Abgaben entrichten. In Notzeiten war es nicht unüblich, dass sich Leibeigene in den Schutz einer Stadt flüchteten und sich dort versteckten. Konnten Sie sich mehr als ein Jahr, sechs Wochen und drei Tage verstecken waren Sie frei - „Stadtluft macht frei nach Jahr und Tag“.

Im 15. 16. und 17. Jahrhundert wurde das Stadtrecht zugunsten eines übergeordneten Landesrecht reformiert, der Reichsdeputationshauptschluss 1803 stellte auch die bis dahin reichsfreien Städte unter staatliche Herrschaft.

Heute kann in Deutschland eine Gemeinde ab 2000 Einwohnern einen Antrag zur Erhebung in den Stand einer Stadt stellen.

Stadtrechtsurkunde für Höchst am Main vom 12. Januar 1356 - Quelle: Wikipedia
Stadtrechtsurkunde für Höchst am Main - 12. Januar 1356

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